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Die
Kopie von unserem Adelsbrief
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Die Rechtschreibung wurde aus diesem
Brief übernommen und stimmt mit der heutigen nicht mehr überein.
Also bitte nicht wundern.
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- Seite 1:
- Wir Franz der Erste von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich
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- Seite
2:
- König
zu Jerusalem, zu
Hungarn, Böheim, der
Lombardie, und Venedigs, zu Dalmatien, Kroatien, Slavonien, Galizien Lodomerien,
und
Illirien Erzherzog
zu Österreich. Herzog
zu Lothringen, Salzburg, Steuer, Kärnten, Krain, Ober-
und Niederschlesiens.
Großfürst
in Siebenbürgen. Markgraf
in Mähren. Gefürsteter
Graf zu Habsburg und Tyrol
etc.
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- Seite
3:
- haben
nach dem Beispiele der österreichischen
Regenten Unserer Durchlauchtigsten Vorfahren
es stets, als eine Unserer wesentlichsten
Verbindlichkeiten, so wiezugleich, als
eines der schönsten VorrechteUnserer
Landesfürstlichen Gewaldbetrachtet, diejenigen, welche
sich durch Treue, und
Ergebenheit gegen den Staat, den
Thron, gegen Unsere Persohn, und Familie
ausgezeichnet, und sich, in Vereinbahrung
mit gutten Sitten, in
Kriegsdiensten, in Ämtern derbürgerlichen
Verwaltung, in Wissenschaften
rühmlich hervorgethan, oder
in anderen Wegen zur Beförderungdes
allgemeinen Wohles beigetragen
haben, öffentliche Merk-
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- Seite
4:
- mahle
Unserer Huld zugeben, und vorzüglich
durch Erhebung in den Adelstand
zu belohnen, als wodurch andere
zu dem Lobenswürdigen Eifer, sich
um das gemeine Wesen verdient
zu machen, angespornet, insbesondere
aber die Nachkömlinge, auf
welche sich der ehrenvolle Lohn
der Verdienste ihrer Ahnen vererbet, stets
der Pflicht errinneret werden, sich
durch Nachahmung derselben
der adelichen Abkunft
würdig zu zeigen.
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- Seite
5:
- Unsere
Selbsteigene Aufmerksamkeit
ist das er unabläßig daraufgerichtet, unterscheidende Verdienste
nirgend zu übersehen, auch
haben Wir Unseren sammentlichen
Stellen, und ihren Vorgesezten
zur Pflicht gemacht, die
unserer lohnenden Huld würdigen
Persohnen, oder Gegenstände
zu Unserer Käntniß zu
bringen, wie Wir dann nicht weniger
Uns geneigt werden finden
lassen, den Vorstellungen derjenigen
gehörzugeben, die ihre, um diese ehrenvolle
Auszeichnung
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- Seite
6:
- an
Uns gelangenden Gesuche, durch zureichende
Beweise ihrer Verdienste, unterstützen. Nun ist zu Unserer
Käntniß
gekommen, daß der niederösterreichische Waldamtsinspektor Anton Joseph Fürich
in
Rüksicht seiner erworbenen Verdienste
in den Adelstand erhoben zu werden
aller unterthänigst angesucht hat. Er
dienet nämlich dem Staate bereits
ein und fünfzig Jahre mit treuer Erfüllung
seiner Amtspflichten, und
Rechtschaffenheit.Insbesondere hat
er sich in der drangvollen Epoche der
beiden feindlichen Einfällen, in den
Jahren 1805 und 1809, nicht nur als
ein, unter allen Umständen ganz verlässiger
Staatsdiener, sondern auch als
ein treuer, Unserem
Kaiserhause anhängiger Staatsbürger
bewährt.
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- Seite
7:
- Während
der feindlichen Besetzung Unserer
Residenzstadt Wien im Jahre 1805 wurde
er zur Besorgung des geheimen Verkaufs
der auf verschiedenen Holzlegstätten
sehr zahlreich gestandenen, sowohl dem
Waldamte, als Unseren Familien Güttern
angehörigen Brennhölzer verwendet, welchen
er, mit offenbarer Gefahr
seines Lebens,zwekmäßig ausführte. Im
Jahre 1809 hat er bei
der erfolgten Beschlagnahme aller waldämtlichen
Gefälle, durch Vorbildung
ämtlicher Erlagsscheine die
mehreren bürgerlichen Schifmeistern, blos
zur Ablieferung nach Wien, zugewiesenen
sehr zahlreichen waldämtlichen
Brennhölzer, als bereits vor
dem Einrüken des Feindes verkauft, ausgegeben, und
auf solche Art dem aerarium gerettet;
dann hat
er ungeachtet
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- Seite
8:
- der bereits
durch den feindlichen domänen
General Director geschehenen Untersuchung
der Journäle des Holzverschleißamtes
am waldämtlichen Holzrechen
nachst Baaden dennoch den Muth
gehabt, aus der dortigen Holzverschleißkaße einen Betrag von 2333
Gulden, zur geheimen Verrechnung für das
oestereichische aerarium zu
nehmen, und überdieß den kontrolierenden
Beamten daselbst mit Erfolg
überedet, eine bedeutende Guantitat
von den, schon in den feindlichen
Besitz übergegangenen waldämtlichen
Brennhölzern, an die davon verständigten
Ortsrichter, gegen Bezahlung
nach hergestelten Frieden
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- Seite
9:
- zu
übergeben,welche Bezahlung auch richtig
erfolgte. Ferner hat er im
Jahre 1809 die Ausfolglaßung der von
dem Feinde geforderten Pläne des
Donau Strommes, und der Inseln, in
hiesiger Gegend zu vereiteln, und diese, für
den Feind von großer Wichtigkeit
gewesenen Pläne, in sichere Verwahrung
zu bringen gewust. Wir
haben demnach zur Belohnung dieser Verdienste ihn
Anton
Joseph Fürich samt
seiner ehelichen Nachkommenschaft
absteigenden Stammes beiderlei Geschlechter
für alle künftigen Zeiten in den Adelstand des
Österreichischen
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- Seite
10:
- Kaiserstaates
erhoben,und ihm die Adelsbezeichnung von wie auch das Prädikat=Fürichshain
beigelegt, dessen sich von nun
an, und fernerhin zugebrauchen, Wir
ihm, und seinen ehelichen Nachkommen
das Befugniß ertheilen. Wollen somit,
und verordnen, daß Anton Joseph
Fürich
von Fürichshain und seine eheliche Nachkommenschaft beiderley Geschlechts nun,
und künftig
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- Seite
11:
- Anmerkung Der Hirsch
hat 6 Enden, ich 6 Kinder
auf
der rechten Seite stehen 4 Bäume, ich habe 4 Söhne
und
auf der linken Seite sind nur 2 Bäume und ich besitze 2 Töchter
Fürich
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- Seite
12:
- von
Jedermann in allen rechtlichen, und adelichen
Handlungen, oder Geschäften, für
geadelte Persohnen gehalten, als solche geehret, und
aller dem Adel gebührender Rechte, und
Vorzüge theilhaftig sein sollen. Zu einem daurenden Beweise dieser
Unserer Gnade, und der Erhebung in den Adel haben Wir ihn Anton
Joseph Fürich von Fürichshain das, in
der Mitte dieser Adelsurkunde, nach
den eigentlichen Farben entworfene adeliche
Wappen verliehen, und zwar. Einen
aufrecht ablangen, unten rund in
eine Spitze zusammenlaufenden blauen Schild, mit
einem gesenkten goldenen Schildes-Haupt, in
dem Schildenstein mit großen grünbelaubten Bäumen
besezte
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- Seite
13:
- grüne
Aichen, wo zwischen denen Bäumen ein
großer Hirsch mit sechs Enden stehet, das
Schild deket ein rechts gekehrter
goldgekrönter adelicher Tuerniers
Helm, dessen Krone mit drey
Straußen Federn, nämlich, mit
zwey goldenen, und in der Mitte
mit einer blauen gezieret ist, die
Helmeken sind beiderseits blau und gold.
Wir berechtigen daher ihn
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- Seite
14:
- Anton
Joseph Fürich von Fürichshain
und
seine ehelichen Nachkommenschaft
beiderlei Geschlechtes das
eben beschriebene Wappen von
nun an, und zu allen Zeiten, jedoch
dem Rechte anderer, die etwa ein gleiches Wappen
haben,
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- Seite
15:
- unbeschadet,zu
führen,und sich desselben
zu gebrauchen in allen rechtlichen, und
adelichen Handlungen, und
wo immer sie es ihren Geschäften erforderlich
zu seyn, erachten werden. Hiernächst
befehlen Wir endlich allen, und
jeden, sowohl geistlichen, als
weltlichen Unterthanen Unseres
Kaiserreiches, dass sie ihn Anton
Joseph Fürich von Fürichshain
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- Seite
16:
- und
seine eheliche Nachkommenschaft für wahre
Edelleute halten, als
solche ehren, ungestöhrt und
ruhig sich dieses Titels gebrauchen lassen, und
dieselben daran, weder selbst
hindern, nach dass dieses von anderen
geschehe, gestatten sollen, indem
Wir diejenigen die dieser Unserer
Anordnung zuwider handeln
sollten, mit Landesfürstlicher Ungnade, und
angemässener Straffe anzusehen
wissen würden. Urkundlich haben Wir dieses
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- Seite
17:
- Unser
Diplom durch Unsere eigenhändige
Unterschrift, und angehängtes
geheimes großes Majestäts Siegel, dessen
Wir Uns, als Kaiser von Oesterreich
bedienen, bekräftiget, und dem Anton
Joseph Fürich von Fürichshain und seiner ehelichen Nachkommenschaft auszuhändigen befohlen.
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- Seite
18:
- Gegeben
mittels Unseres
lieben, und getreuen Franz Grafen
von Saurau, Ritters des goldenen
Vlieses, großkreutzes des hungarische St.Stephans
Ordens, Ritters der ersten Klasse
des österreichischen Ordens der eiseren
Krone, und geziert mit dem goldenen
Ehrenkreutze, Großkreutzes des
königlich Spanischen Ordens Karls des
Dritten,des königlich Sizilianischen
St.Ferdinands, und des Konstantinischen
St.Georgs Ordens von
Parma, wirklichen geheimen Raths, Kämmerers, Staats, und Konferenz
Ministers, Minister des
Inneren, und Obersten Kanzlers in Unserer
kaiserlichen Haupt
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- Seite
19:
- und
Residenz Stadt Wienn,am Dreyzehnten
Monats Tage July nach Christy
Geburt im Eintausendachthundert
Vier und Zwanzigsten Unserer
Reiche im Drey und Dreysigsten
Jahre. Franz mp. Franz Graf von Saurau mp. Peter Graf
v Gonß mp. Nach K.K. Majestät hochst eigenen Befehle Franz Joseph Graf v Guicciardi mp.
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- Seite 20:
- Leider nicht richtig zu entziffern.
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